Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden der Ortsgemeinde Gensingen

 


„Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Ortsgemeinde Gensingen hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen in diesem Jahr (2023) das Förderprogramm der Ortsgemeinde Gensingen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gestrichen.
Wir können aktuell noch keine Aussage tätigen, ob, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen nächstes Jahr eine Förderung ermöglicht wird.“


Das Förderprogramm der Ortsgemeinde Gensingen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Die Gemeinde Gensingen gewährt Zuschüsse für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, die im Gemeindegebiet Gensingen liegen.

Förderzweck

Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit Minderung des Heizenergieverbrauchs in der Gemeinde Gensingen durch Wärmeschutzmaßnahmen oder Erneuerung der Heizungstechnik.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen.

 

Förderfähige Maßnahmen bei Antragsstellung ab 01.02.2022

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Errichtung einer zentralen Biomasse-Heizungsanlage
  • Errichtung wassergeführter Einzelöfen
  • Errichtung von Einzelöfen bei nicht vorhandener Zentralheizung
  • Errichtung einer Wärmepumpen-Heizungsanlage
  • Austausch von Fenstern mit 1-Scheiben-Verglasung oder von Glasbaustein-Fenstern gegen Fenster mit Wärmeschutzverglasung
  • Neuinstallation eines Stromspeichersystems
  • Errichtung einer Brennstoffzelle

Die Richtlinien und Antragsformulare finde Sie auf der Homepage der VG Sprendlingen-Gensingen: Richtlinien und Antragsformulare