„Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Ortsgemeinde Gensingen hat die Kommunalaufsicht des Landkreises
Mainz-Bingen in diesem Jahr (2023) das Förderprogramm der Ortsgemeinde Gensingen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gestrichen.
Wir können aktuell noch keine Aussage tätigen, ob, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen nächstes Jahr eine Förderung ermöglicht wird.“
Die Gemeinde Gensingen gewährt Zuschüsse für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, die im Gemeindegebiet Gensingen liegen.
Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit Minderung des Heizenergieverbrauchs in der Gemeinde Gensingen durch Wärmeschutzmaßnahmen oder Erneuerung der Heizungstechnik.
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen.
Die Richtlinien und Antragsformulare finde Sie auf der Homepage der VG Sprendlingen-Gensingen: Richtlinien und Antragsformulare