Die Gemeinde Gensingen gewährt Zuschüsse für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, die im Gemeindegebiet Gensingen liegen.
Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit Minderung des Heizenergieverbrauchs in der Gemeinde Gensingen durch Wärmeschutzmaßnahmen oder Erneuerung der Heizungstechnik.
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen.
Die Richtlinien und Antragsformulare finde Sie auf der Homepage der VG Sprendlingen-Gensingen: Richtlinien und Antragsformulare